5.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen incca unverzüglich mitzuteilen.
5.2 Die Parteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
5.3 Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch incca ist eine kooperative Zusammenarbeit erforderlich. Hierzu wird der Kunde alle notwendigen Informationen, Dateien, Unterlagen, etwa erforderlichen Zugänge (z.B. FTP, Analysetools) sowie Hard- und Software, die incca zur reibungslosen Erbringung der Leistungen benötigt, rechtzeitig zur Verfügung stellen.
5.4 Soweit Entwurfs-, Design- oder Programmierungs-, Produktions- oder Entwicklungsleistungen Gegenstand des jeweiligen Auftrags sind, hat der Kunde die von incca erstellten Leistungsergebnisse innerhalb von angemessener Frist freizugeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch incca erforderlich ist und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
5.5 Der Kunde wird incca unaufgefordert und unverzüglich auf Umstände hinweisen, die für die Erbringung der Leistungen durch incca relevant sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie incca unbekannt sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne von incca erstellte Inhalte aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter einzustellen sind oder geändert werden müssen.
5.6 Soweit der Kunde eigene Inhalte (z.B. Bild‑, Ton-, Textinhalte), beispielsweise zum Einfügen auf Websites, in Grafiken oder Videos durch incca zur Verfügung stellt, sind diese Inhalte rechtzeitig und in gängigen, unmittelbar verwertbaren Dateiformaten zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten.
5.7 Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Im Einzelfall kann der Kunde incca mit der Beschaffung von Inhaltselementen beauftragen, sofern dies incca möglich und zumutbar ist. Es gelten die Regelungen gemäß Ziffer 4.2 und 4.3.
5.8 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, obliegt es dem Kunden, Sicherheitskopien, Backups oder Archivierungen der im Rahmen der Zusammenarbeit überlassenen Daten und Unterlagen, sowie der von incca erstellten Leistungsergebnisse anzufertigen und vorzuhalten. incca ist nicht verpflichtet, solche Daten zu archivieren, soweit nicht eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist besteht oder incca sich vertraglich hierzu verpflichtet hat.
5.9 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
5.10 Kommt der Kunde den Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist incca berechtigt, für diesen Zeitraum die Erbringung von Leistungen einzustellen bzw. zu pausieren, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Umsetzungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können. Der Anspruch auf Vergütung bleibt in diesem Fall bestehen.